hallo
mein nachbar hatte post von irgendwelchen rechtsanwälten bekommen aufgrund einer urheberrechtsverletzung.
er hatte mit einem programm namens azureus ( oder so ähnlich ) einen film runtergeladen und solle dafür eine strafe von ca 700 € zahlen damit währe die sache erledigt.
in dem brief war seine ip, das datum , uhrzeit, der titel des filmes und das verwendete programm + versionsnummer.
nun zu meiner frage , am 2 märz 2010 wurde die vorratsdatenspeicherung abgeschafft, darf dann eigentlich die telekomm der kanzlei die auskunft geben über ip, datum, uhrzeit usw. ohne richterlichen beschluss oder so ?
wenn nicht, ist die abmahnung doch rechtswidrig oder verstehe ich da was falsch ?


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